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[Werbung] - Richtig kennzeichnen auf Instagram

Hier könnte Ihre Werbung stehen

Du verlinkst eine Marke oder ein Produkt oder erwähnst es in einem Video? Dies kann schnell zu einer Abmahnung führen. Vielleicht hast du dich aber auch schon gefragt, warum wir in unseren Storys so oft [Werbung] stehen haben, ohne wirklich bezahlte Werbung zu machen. Die Antwort ist ganz einfach und doch sehr komplex:

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat einen 19-seitigen Leitfaden zur Kennzeichnung von [Werbung] für Instagram herausgegeben, den ich hier bestmöglich zusammenfassen will. Die Kurzzusammenfassung lautet: Schreibe überall [Werbung] dazu und du bist auf der sicheren Seite. Wir sind natürlich keine juristische Seite und geben nur unsere Interpretation davon wieder, solltet ihr euch unsicher sein, konsultiert eine entsprechende Rechtsberatung.

 

Zuerst einmal zu den Ausnahmen, die nicht mit [Werbung] getaggt werden müssen. Dazu zählen sowohl Posts aus dem alltäglichen Leben sowie redaktionelle Beiträge und (kritische) Produkttests, also alles, bei dem der Betrachter nicht in Versuchung gelang, dass es sich um [Werbung] handeln *könnte*. Doch da fängt das Problem schon an: Ist das Produkt oder Unternehmen namentlich genannt oder verlinkt, ist durchaus eine kommerzielle Absicht zu erkennen, immerhin wirbt man dann aktiv dafür. Das ist auch der Grund, warum wir eigentlich immer die Storys mit Werbung kennzeichnen, denn wir wollen die genannten Unternehmen gerne verlinken, immerhin hat man auch oft eine Produktprobe etc. bekommen und stellt diese vor. Auch bei gekauften Produkten bin ich oft so happy, dass ich eine Story dazu mache und das Unternehmen verlinke. Das ist in meinen Augen zwar keine Werbung, aber de jure ziemlich sicher schon.

 

Ebenfalls UNZULÄSSIG ist eine Story mit einem Text wie [ab hier Werbung], vor allem wenn sich die Werbestorys über einen längeren Zeitraum ziehen, da die erste Story nach 24 Stunden verschwunden ist und der Rest ungekennzeichnet bleibt. Bei schnellen Storys (in einem Zeitfenster von ungefähr vielleicht höchstens 5 Minuten) ist das allerdings weniger kritisch und machbar. Auch ein gesprochenes [das hier ist Werbung] ist nicht zulässig, da auch viele User die Storys ohne Ton ansehen und somit rechtlich getäuscht werden. Ebenso muss die Kennzeichnung ausreichend groß und lesbar (z.B. nicht Weiß auf Weiß) sein. Da auch noch 6 Monate nach dem Verstoß geahndet werden kann, sollte man sich nicht allzu sehr auf sein Glück oder die geringe Reichweite verlassen. Auch ein [Werbungweilmarkennennung] kann irreführend sein, weswegen wir diesen Hashtag nicht mehr benutzen. 

Da sowohl die Werbenden als auch die Geworbenen mit empfindlichen Strafen abgemahnt werden können, sollten sich immer beide Seiten über die rechtliche Lage im Klaren sein und notfalls auch die werbenden Influencer darauf hinweisen.

 

Abschließend will ich nochmal betonen, dass jeder, der aktiv Instagram nutzt und dort Produkte und Unternehmen zeigt, den oben verlinkten Leitfaden zumindest einmal durchlesen sollte, um keine Abmahnung zu riskieren. Dies gilt umso mehr für Business-Profile, da dort eine größere Absicht zum Werben angenommen werden kann. Kennzeichnet daher bitte immer alles mit [Werbung], was im entferntesten [Werbung] sein könnte, sei es eine Vorstellung eines Messestandes, Unternehmens oder Produktes oder einfach nur eine Markennennung. Da es schon ein paar tolle Accounts erwischt hat, hoffen wir, mit diesem Blogbeitrag der Abmahnwut entgegenzutreten und euch die Angst davor zu nehmen.

Und nochmal in eigener Sache, auch wenn wir bisher und in absehbarer Zukunft keine bezahlte Werbung machen werden:

Sollte eine Story mit [Werbung] gekennzeichnet sein, so sind das Produkttests oder Proben, die wir entweder zugeschickt bekommen oder selbst gekauft haben. Sollten wir für eine Werbung eine monetäre Vergütung bekommen, so kennzeichnen wir diese mit einem entsprechenden Hinweis zur bezahlten Werbung.

 

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